Neues von der Baustelle
Ein neuer Architekt ist gefunden
Gleich zu Beginn des neuen Jahres werden wir Ihnen offiziell das Architekturbüro vorstellen, das uns nun bis zum Abschluss unseres Großbauprojektes begleiten wird. Der Findungsprozeß zur Neuvergabe der Objektplanungsleistungen und Bauüberwachung war aufwändig und langwierig – ein öffentlicher Bauherr muss hier zwingend ein sehr formales europaweites Vergabeverfahren durchführen. Wir sind hierbei auf ein reges Interesse auf dem Markt gestoßen. Kurz vor Jahresschluss konnte jetzt die Neu-Beauftragung erfolgen. Wir freuen uns sehr, wieder ein schlagkräftiges und kompetentes Planerteam an unserer Seite zu haben, das mit uns unseren Theaterbau verwirklicht und abschließt. Die Staffelübergabe zum neuen Planer erfolgt mit dem Jahreswechsel.
Kurzer Rückblick – ursprünglicher Architekt insolvent und gekündigt
Im Frühjahr 2022 hatten wir dem ursprünglich verantwortlich zeichnenden Architekturbüro PFP Planungs GmbH aufgrund seiner mangelhaften Performance bei der Planung und Umsetzung unseres Großbauprojektes kündigen müssen. Ein paralleles Insolvenzgeschehen bei diesem Architekten verkomplizierte die Situation. Hier galt es für uns zunächst akut sicherzustellen, dass es zu keinem Baustillstand kommt, bis ein neues Planungsbüro die Arbeit aufnehmen kann. Das ist gelungen. Ergänzend hatte sich PFP vertraglich verpflichtet, bis zum 31.12.2022 den ersten Bauabschnitt (Neubau) bis zur Nutzungsaufnahme zu führen und im zweiten Bauabschnitt zumindest die Rohbauphase abzuschließen. Beide Ziele wurden klar verfehlt. Nun schließt sich das Kapitel PFP Planungs GmbH endgültig, und gilt es in den kommenden Jahren, die städtischen Interessen gegenüber dem ehemaligen Architekten durchzusetzen. Hohe Schadensersatzforderungen stehen hier im Raum.
Wie geht es jetzt weiter? Keine Neuplanung!
Der Wechsel des Architekten zu einem so späten Zeitpunkt im Bauablauf ist noch einmal eine ganz besondere Herausforderung und ein gravierender Einschnitt für alle Beteiligten. Zunächst ist sicherzustellen, dass dieser möglichst kurzfristig handlungsfähig sein wird. Nach einer Einarbeitungszeit wird eine Hauptaufgabe insbesondere zunächst darin bestehen, im erforderlichen Umfang die bereits vorliegenden Planungsunterlagen zu überprüfen, ggf. zu vervollständigen und zu aktualisieren. Es wird hier keine grundsätzliche Neuplanung geben, sondern wir setzen den bereits erarbeiteten Planungsstand um.
MEHRMONATIGE ÜBERGANGSZEIT
Nach den massiven Störungen im bisherigen Bauverlauf wird es noch eine mehrmonatige Übergangszeit geben, bis sich alle Prozesse wieder eingespielt haben. Es müssen zunächst die operativen Bauabläufe neu koordiniert und strukturiert werden. Gemeinsam mit den anderen Fachplanern wie der Tragwerksplanung, dem Fachplaner Technische Ausrüstung, der Veranstaltungs- und Bühnentechnik, dem Freianlagen- und Verkehrsplaner, dem Bauphysik- und Brandschutzplaner und den dutzenden ausführenden Firmen müssen zunächst verbindliche Bauabläufe und Terminpläne festgelegt werden. Nach der Erstellung eines neuen Bauablaufplans ist des Weiteren noch der verbleibende Planungsbedarf sämtlicher ausführender Gewerke zu überprüfen.
ANPASSUNG DER BISHERIGEN VERTRÄGE UND NEUAUSSCHREIBUNGEN
Mit den bisher für die Bestandssanierung im zweiten Bauabschnitt schon beauftragten und vertraglich gebundenen Firmen ist abzustimmen, ob diese trotz der bisherigen Bauverzögerung weiter ihre vereinbarten Leistungen vor Ort erbringen können und wie die Verträge in Bezug auf die neuen Ausführungszeiträume und damit verbundenen Konditionen anzupassen sind. Weiterhin müssen die Vergabeverfahren der bisher für den zweiten Bauabschnitt noch nicht beauftragten Baugewerke durchgeführt werden.
BELASTBARE AUSSAGEN ZU TERMINEN
Zur Einarbeitung in die komplexen Aufgabenstellungen einer laufenden Großbaustelle sind für den neuen Architekten zunächst rund drei Monate vorgesehen. Die Vorlage eines belastbaren Bauzeiten- und Projektplans ist für das Frühjahr terminiert, die Vorlage der Ausführungsplanung für den zweiten Bauabschnitt erfolgt im Frühsommer. Daran schließen sich zeitlich die oben beschriebenen Ausschreibungen an. Voraussichtlich Ende 2023 starten dann die Gewerke Dachdecker und Metallfassade/Fenster. Nach der Schaffung einer dichten Gebäudehülle schließt sich der klassische Innenausbau an. Die Eröffnung des Bestandsgebäudes mit dem Großen Saal wird sich weit in das Jahr 2026 schieben, soweit es derzeit absehbar ist.
BELASTBARE AUSSAGEN ZU DEN KOSTEN
Neben einem verbindlichen Terminplan und einem konkreten Eröffnungstermin müssen perspektivisch auch wieder fachlich belastbare Aussagen zu Kostenentwicklungen bis zum Abschluss des Projektes erarbeitet werden. Der bisherige Architekt leistete diese Kernaufgabe seiner fachlichen Begleitung einer laufenden Baustelle nur ungenügend. Der Bauherr musste die Kostennachverfolgung in den vergangenen Jahren sicherstellen.
Das neue Planerteam muss die vorliegenden Aussagen der bisherigen Architekten zu Kostenentwicklungen insbesondere für die noch ausstehenden Leistungen prüfen und, wo immer notwendig, aktualisieren. Für die zukünftigen Aussagen zu Kostenentwicklungen benötigen wir zunächst die fundierte Einschätzung des neuen Architekten. Aktuell gilt gemäß Stadtratsbeschluss aus dem Herbst 2021 ein Budget für die gesamte Baumaßnahme in Höhe von 103 Mio. Euro.
Wie geht es kurzfristig weiter? – Eröffnung Neubau hat Priorität
Absolute Priorität hat die baldige Eröffnung des neu errichteten Kopfgebäudes und die Aufnahme des Spielbetriebes im Kleinen Haus. Gleichzeitig ist der Abschluss der Rohbauphase im zweiten Bauabschnitt bis zum Frühjahr abzusichern. In wenigen Wochen wird hier mit dem spektakulären Aufbau des neuen Orchesterproberaums hinter dem Bühnenturm ein auch von außen deutlich sichtbarer „Schlussstein“ für den Rohbau gesetzt werden.
AKTUELLE SITUATION - RUNDGANG DURCH DEN NEUBAU
Wir sind zuversichtlich, unseren Neubau noch in dieser Spielzeit, voraussichtlich im Frühjahr 2023 eröffnen zu dürfen. Der Neubau ist grundsätzlich fertig. Viele Restarbeiten sind aber noch abzuschließen und erkannte Mängel werden derzeit behoben.
Voraussetzung für die Aufnahme des Arbeitsbetriebes im Neubau ist ein mehr oder weniger reibungsloser Ablauf der derzeitigen baufachlichen Abnahmen. Ein Theaterbetrieb muss hier als Versammlungsstätte vielfältige und besonders strenge Auflagen in Bezug auf den Brandschutz und einzuhaltender Sicherheitsstandards erfüllen.
Ist dieser Schritt geschafft, werden wir nach erfolgter Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde Schritt für Schritt die Nutzung das Gebäudes für einen künstlerischen Probenbetrieb aufnehmen können. Im kommenden Frühjahr wird sich dann hoffentlich auch der Vorhang für unser Publikum öffnen.
Die Künstlerinnen und Künstler, alle Mitarbeitenden des Mainfranken Theaters und insbesondere unser Publikum warten schon viel zu lange auf diesen Start und Aufbruch in die Zukunft unseres zukünftigen Staatstheaters.